Gesellschaftliche Integration
von Menschen mit Behinderungen

Holzrecycling

UNSERE ARBEITSFÖRDERBEREICHE

Entsprechend unserem Bild vom Menschen gehen wir davon aus, dass alle Menschen ein grundlegendes Recht und Bedürfnis nach sinnerfüllender Betätigung und lebenslanger Entwicklung haben. Da unsere Betreuten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen über­wiegend kein Angebot finden, haben wir beim GIB allen Wohnstätten einen eigenständigen Arbeitsförder­bereich angegliedert. Die Teilnahme am Arbeitsförder­bereich ist für die Betreuten, die in unseren Wohnstätten leben und an keiner externen Tagesstruktur (WfbM, Fördergruppe) teilnehmen, verbindlich.

Die Arbeit unserer Arbeitsförderbereiche basiert auf einer förder-diagnostischen Grundlage. Dies bedeutet die Orientierung an den Kompetenzen der Behinderten sowie das Erkennen besonderer Fähigkeiten und Stärken. Daraus folgt eine individuelle Gestaltung der Arbeit; gemäß dem Wortursprung (mittel-/althochdeutsch) "vürdern" = weiter voran bringen; helfend bewirken, dass jemand sich entfalten und entwickeln, Fortschritte machen kann.

Als didaktisches Grundmuster dient die situations­orientierte Methodik, hervorgehend aus dem Zusammen­hang von Lebens- und Lernsituationen. Beispiel: Im Zimmer wird ein neues Regal oder ein Bilderrahmen für Urlaubsfotos benötigt. Regal und Bilderrahmen werden hergestellt.

Zur Durchführung solcher Arbeiten bedarf es der Schaffung vielfältiger personenbezogener Hilfs­konstruktionen, damit der Behinderte die einzelnen Teilschritte eigenständig ausführen kann.

Der Beschäftigte soll schon in die Fertigung der Hilfs­konstruktionen einbezogen werden. Am Beispiel »Bohren« bedeutet dies, dass neben einer Ständer­bohrmaschine Einspann- und Fixiervorrichtungen für das Werkstück erforderlich sind, um ein selbstständiges Bohren zu ermöglichen. Es soll keine betreute Beschäftigung, sondern lebenspraktisches Arbeiten und daraus resultierendes Lernen erfolgen.

Weitere inhaltliche Schwerpunkte:
Eine entsprechende Außenorientierung, wie z.B. die Besorgung von Material aus der Holzhandlung, von Naturmaterial aus Wald und Wiese, der Gärtnerei usw., Lerngänge und Besichtigungen, wie z.B. des Technik- und Verkehrsmuseums oder von Betrieben etc., runden das Angebot ab. Zusätzlich werden gruppenübergreifend z.B. Sport- und Schwimmgruppen angeboten.

Begriffsklärung: Afb oder BFB?

Im Land Berlin gilt seit 2018 für Angebote zur Arbeits­förderung von Menschen mit Intelligenz­minderung der Begriff "Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB)".

Vertreter der Senatsverwaltung für Soziales von Berlin haben gemeinsam mit Vertretern der Wohlfahrts­verbände 2018 eine Beschreibung des Leistungstyps "Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB)" erarbeitet und verabschiedet.

Alle wesentlichen Inhalte dieser Leistungs­beschrei­bung sind bereits 1997 im ersten Konzept des GIB e. V. für eine Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung (Intelligenz­minderung) 1997 beschrie­ben. Wir nennen seit dieser Zeit den Bereich einer sinn- und zielorientierten Beschäfti­gung "Arbeits­förderbereich (Afb)". Entsprechend dieser Tradition verwenden wir diesen Begriff auch weiterhin.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei um einen Eigennamen handelt und damit weder der Arbeitsbereich noch der Förderbereich der WfbM (Werk­stätten für behinderte Menschen) gemeint sind. Unser Afb entspricht inhaltlich ohne Einschränkung der Leistungs­beschreibung BFB.

Beachtenswertes

Wir bei GIB
Chronik der GIB-Geschichte