„In dieser besonderen Zeit stehen wir alle aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen vor besonderen Herausforderungen. Dies gilt gleichermaßen für die Berufsgruppen, die sich in der Pflege (SGB XI) und im Behindertenbereich (Eingliederungshilfe SGB IX) engagieren und einsetzen.
Und hier kommt es zu Verwerfungen, die in meinen Augen in dieser Form nicht hinnehmbar sind. […]
Da wir ein Tochterunternehmen haben, die Gemeinnützige GIS GmbH, das in Gransee, Oberhavel, eine Seniorenwohnstätte betreibt, sind die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den Genuss der sogenannten Corona-Prämie gekommen. Um im Unternehmensverbund kein Ungleichgewicht aufkommen zu lassen, haben wir uns entschlossen, aus Eigenmitteln auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Behinderteneinrichtungen eine solche Prämie auszuzahlen, die jedoch nicht refinanziert wurde.
Es ist diesen Mitarbeitern schwerlich zu vermitteln, dass ihre sehr komplexe, physisch und psychisch stark fordernde Aufgabe weniger systemrelevant sein soll als die der Pflegekräfte im Seniorenbereich.“
„Gänzlich unverständlich wird es jedoch, wenn nun ab November d. J. auch noch eine Hauptstadtprämie für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezahlt wird […].
Als Sozialunternehmen, das mit dem Senat Entgeltverhandlungen führt, […] führt dies zu einer weiter auseinanderklaffende Lücke im Gehaltsgefüge Berlins im Sozialbereich, die wir aus eigener Kraft nicht schließen können. Uns wird es zunehmend erschwert, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und auch halten zu können […]. Mit dem hier angesprochenen Sachverhalt wird der öffentliche Dienst im Sozialbereich zu einem Konkurrenten gegenüber den freigemeinnützigen Trägern in der Verteilung der Fachkräfte, nur weil er das eben aus eigenem Ermessen heraus entscheiden kann.
Damit wird die Behindertenhilfe von Staats wegen benachteiligt, was ich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für rechtswidrig halte. Definitiv entspricht dies nicht dem inhaltlichen Geist der Behindertenkonvention.“